Der schulische Teil der Fachhochschulreife (G8, G9)
G8: Der schulische Teil der Fachhochschulreife wird nach dem ersten Jahr der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 11) erworben.
G9: Die auslaufenden Jahrgänge mit neunjähriger Gymnasialzeit erreichen den schulischen Teil der Fachhochschulreife am Ende der Jahrgangsstufe 12.
Neben dem schulischen Teil der Fachhochschulreife müssen weitere Bedigungen zum Erlangen der Fachhoschilreife erfüllt werden.
Die genauen Bedigungen für das Erlangen der Fachhoschulreife entnehmen Sie bitte der unten angeführten Broschüre "Das Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife in Nordrhein-Westfalen" des MSW NRW.
Abitur
Die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) wird am Ende der Qualifikationsphase erreicht (Jahrgangsstufe 12 im achtjährigen Gymnasium, Jahrgangsstufe 13 im neunjährigen Gymnasium).
Offizielle Informationen des Landes NRW