Mitwirkung
Mitwirkung
Die Grundsätze der Mitwirkung an Schulen sind in §62 des Schulgesetzes NRW festgelegt.

Bitte informieren Sie sich mit einem Klick auf das entsprechende Mitwirkungsorgan /-gremium links über die rechtlichen Bestimmungen und deren Umsetzung am Lise-Meitner-Gymnasium.
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