| Mitwirkung |
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| Die Grundsätze der Mitwirkung an Schulen sind in §62 des Schulgesetzes
NRW festgelegt. Bitte informieren Sie sich mit einem Klick auf das entsprechende Mitwirkungsorgan /-gremium links über die rechtlichen Bestimmungen und deren Umsetzung am Lise-Meitner-Gymnasium. |
| Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss. |
